Islamisches Recht
Das Fachgebiet Islamisches Recht umfasst die islamische Normenlehre „fiqh“, sowie die Lehre von den Grundlagen und Methoden der Ableitung dieser Normen „usul al-fiqh“.
Die Rechtslehre kennt mehrere Quellen des Rechts: den Koran, die prophetische Tradition, den Konsens der Rechtsgelehrten sowie den Analogieschluss. Darüber hinaus werden weitere Quellen beschrieben und herangezogen: vor allem das Argumentieren mit Billigkeit, das Abstellen auf das Allgemeinwohl sowie der Rückgriff auf Gewohnheitsrecht. Allerdings sind nicht all diese Quellen von allen islamischen Rechtsschulen anerkannt. Der schiitische Islam erkennt die Vernunft als weitere Rechtsquelle an.
In den ersten islamischen Jahrhunderten bildeten sich verschiedene Rechtsschulen heraus, die sich methodisch wie inhaltlich unterschiedlich stark voneinander unterschieden. Im sunnitischen Islam haben sich die malikitische, die hanafitische, die schafiitische und die hanbalitische Rechtsschule etabliert. Die schiitische Glaubenslehre hat sich ebenfalls als eigenständige Rechtsschule mit unterschiedlichen Ausrichtungen etabliert.
Das traditionelle islamische Recht beansprucht, das gesamte Leben der Muslime normativ zu regeln, und zwar sowohl den Bereich der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen als auch den Bereich der gottesdienstlichen Handlungen.
In der Frage nach dem Verhältnis zwischen Islam und Moderne spielt das islamische Recht eine zentrale Rolle, dabei können folgende Positionen gegenüber gestellt werden: die eine sieht in den partikularen Normen in den islamischen Quellen, die die gesellschaftliche Ordnung betreffen, ahistorische, kontextunabhängige Normen, die unhinterfragt ins Hier und Jetzt übertragen werden müssen. Die zweite Position sieht in diesen Einzelanweisungen kontextgebundene gesellschaftliche Regelungen und fragt nach den universalen Prinzipien hinter den partikularen Normen. Diese Prinzipien werden mittlerweile sogar neu definiert (wie z.B. Gerechtigkeit, Unantastbarkeit der menschlichen Würde, Freiheit, Gleichheit) und im Gegensatz zu den Einzelanweisungen als verbindlich eingestuft. Heute erfährt die Lehre von den Maximen und Zielen des islamischen Rechts eine starke Wiederbelebung. Sie thematisiert die Wandelbarkeit religiöser Normen, indem sie die Lebenswirklichkeit der Menschen bei den Ableitungsprozessen religiöser Normen in den Vordergrund rückt. Eine dritte vermittelnde Position schließlich fragt nach der Wechselbeziehung zwischen den allgemeinen Zielen und konkreten Normen und bemüht sich um Lösungsansätze in diesem Spannungsverhältnis.
Neben traditionellen Lehren werden aktuelle Entwicklungen, die das Leben der Muslime in Deutschland und Europa beeinflussen und prägen, Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtung sein. Neue Methoden der Ableitung religiöser Normen sind ebenfalls ein wichtiges Thema dieses Faches sowie aktuelle rechtliche Fragen, die das Verhältnis des Islam zu Rechtsstaatlichkeit betreffen.
